Juttas Themen
Für soziale Gerechtigkeit, gute Arbeit, Bildung und Frieden.
Ich will etwas verändern. Ich trete ein für den Wert und die Würde der Arbeit, für gute Ausbildung und gute Löhne. Also für all das, was seit einigen Jahren in unserem Land immer mehr unter die Räder gekommen ist. Billigjobs, Unsicherheit und der Druck auf die Beschäftigten und Erwerbslosen haben deutlich zugenommen. Und noch nie war die Bundesrepublik so tief gespalten. Das ist nicht vom Himmel gefallen, sondern Ergebnis von politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen. Gerade unter den Regierungen Schröder und Merkel ist die soziale Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben. Viele Gesetze wurden arbeitgeberfreundlich weichgespült, die soziale Sicherung massiv abgebaut - Hartz IV, Rente mit 67 und die Privatisierung des Gesundheitssystems. Der Markt hat jetzt kaum noch Regeln und regiert brutal und unsozial.
Ich bin davon überzeugt, dass eine andere, eine soziale und solidarische Politik möglich ist. Dafür kämpfe ich – im Bundestag und an der Seite der Beschäftigten und Erwerbslosen. Meine Agenda ist klar: Ich will, dass die Arbeitswelt wieder menschlich gestaltet und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird. Gute Arbeit für alle ist möglich!
Immer noch wird Politik an der Mehrheit der Bevölkerung vorbei gemacht. Begünstigt werden dafür jene, die ihr Geld mit Börsenspekulationen verdienen und sich auf dem Rücken der Beschäftigten dumm und dämlich verdienen. Damit muss endlich Schluss sein!
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Auf die Frage >Was ist gute Arbeit?< antworten die meisten Menschen: Die Arbeit muss sicher sein. Sie muss anständig bezahlt sein. Ich möchte mitentscheiden können, was ich mache und wie ich meine Arbeit mache. Meine Arbeit soll mich nicht krank machen und ich möchte so arbeiten, dass ich Beruf, Freunde und Familie gut vereinbaren kann. Dann ist die Arbeit gut! Immer weniger Menschen haben in diesem Sinn eine >gute Arbeit<. Millionen haben gar keine Arbeit oder aber sie arbeiten zu Niedrig- oder gar Hungerlöhnen. Millionen Menschen, vor allem Frauen, arbeiten in unsicheren Jobs, arbeiten sich kaputt durch Überstunden und Leistungsdruck. Die LINKE will das ändern. Wir wollen eine Gesellschaft, die durch Solidarität statt durch Konkurrenz geprägt ist. Die Wirtschaft muss für den Menschen da sein und nicht umgekehrt. Wir wollen gute Arbeit schaffen und sichern – wir wollen eine gerechte, eine humane Arbeitswelt!
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910 000 Menschen waren nach den neusten Daten im Juni 2012 bei einem der bundesweit 17 400 Verleihbetriebe beschäftigt. Leiharbeit bleibt eine Wachstumsbranche – immer mehr reguläre Arbeitsplätze werden in Leiharbeits-Jobs verwandelt, zum Leidwesen der betroffenen Beschäftigten. Die Löhne liegen hier bis zu 50 Prozent unter dem, was Festangestellte für die gleiche Arbeit bekommen. Auch betriebliche Vergünstigungen bei der Arbeitskleidung oder in Kantinen gelten für LeiharbeiterInnen nicht. Sie haben kaum berufliche Perspektiven, da sie nur selten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Zukunftsplanung ist häufig ein Fremdwort, weil die Beschäftigten heute hier und morgen dort eingesetzt werden können. Sie genießen kaum einen Kündigungsschutz und haben nur wenige Mitbestimmungsrechte.
Ich will dieses System der Leiharbeit abschaffen. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss ohne Einschränkung gelten. Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse gemacht werden. -
Neben der Leiharbeit ist der Missbrauch von Werkverträgen zunehmend für die Reduzierung der Stammbelegschaften in vielen Betrieben verantwortlich. Bei diesen Werkverträgen werden Aufgaben des eigenen Geschäftsbereichs an Drittfirmen abgegeben. Diese entlohnen die Beschäftigten dann in der Regel deutlich unter dem Tarifniveau der Stammbeschäftigten. Auch die Mitbestimmungsrechte und anderen tariflichen Schutzvorgaben gelten für diese Werkvertragsbeschäftigten nicht.
Die LINKE hat sich als erste Fraktion im Bundestag dem Problem des Missbrauchs von Werkverträgen angenommen und fordert deren gesetzliche Regulierung. Bei der Identifizierung von Scheinwerkverträgen besteht die Schwierigkeit derzeit darin, Werkvertragsarbeit von Leiharbeit abzugrenzen, um Fälle von illegaler Arbeitnehmerüberlassung aufzudecken. Daher besteht die Notwendigkeit, auf gesetzlichem Wege Vermutungsregeln einzuführen. Erfüllt eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal, wird das Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses vermutet. Der auftragsgebende und der auftragsnehmende Betrieb haben die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Damit erfolgt eine Umkehr der Beweislast. Um auch die alternative Möglichkeit des Lohndumpings durch den Einsatz von Leiharbeit zu beenden, muss im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz endlich das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahme ab dem ersten Einsatztag verankert werden. Beim "echten" Werkvertrag muss ebenfalls eine gesetzliche Regelung eingeführt werden. Bei der Vergabe von bisher selbst erledigten Aufgaben an eine Fremdfirma – sofern dies nicht nur gelegentlich erfolgt – ist das Prinzip festzuschreiben, dass die betroffenen Beschäftigten nicht weniger Lohn oder schlechtere Arbeitsbedingungen erhalten als die zuvor für diese Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers üblichen. Die LINKE fordert zudem schärfere Kontrollen bei der Ahndung von Scheinwerkverträgen und für die Betriebsräte zudem eine bessere Mitbestimmung und Kontrollmöglichkeit bei der Vergabe von Werkverträgen.
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Lohndumping hat in Deutschland seit über zehn Jahren Konjunktur. Die Zahl der Beschäftigten, die vom Lohn ihrer Arbeit nicht leben können, ist stark gestiegen. Stundenlöhne von fünf Euro und weniger sind keine Seltenheit. Ein Bäcker verdient in Sachsen-Anhalt laut Tarifvertrag 4,48 Euro pro Stunde. In Rheinland-Pfalz erhalten Beschäftigte in der Bekleidungsindustrie einen Tariflohn von 5,84 Euro pro Stunde. Anhaltende Massenarbeitslosigkeit, Hartz IV, die Ausweitung von Minijobs und der Boom der Leiharbeit wie Werkvertragsarbeit drücken auf die Löhne.
Die Linksfraktion fordert die Einführung eines allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 10 Euro pro Stunde. Wenn in einer Branche der unterste Tariflohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, soll dieser für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dazu ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände zu erleichtern.
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Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 haben SPD und Grüne mit Unterstützung von CDU/CSU sowie der FDP die Arbeitslosenhilfe abgeschafft und durch eine sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, besser bekannt als Hartz IV abgelöst. Die herrschenden Parteien haben damit in seltener Einigkeit eine langjährige Forderung des Arbeitgeberverbandes umgesetzt. Hartz IV erfasst alle erwerbsfähigen Personen und diejenigen, die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, sofern sie arbeitslos und/ oder bedürftig sind. Ein großer Teil der früheren SozialhilfebezieherInnen erhält jetzt ebenfalls Hartz IV-Leistungen. Mitte 2011 erhielten fast sechseinhalb Millionen Menschen Hartz IV-Leistungen, davon etwa 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche.
Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Der Regelsatz von 364 Euro im Monat ist zu niedrig. Millionen Betroffene können damit nicht mehr am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben teilhaben. Besonders häufig trifft es Menschen ohne Ausbildung, alleinerziehende Mütter und ältere Arbeitssuchende. Älteren Erwerbslosen, die keine realistische Aussicht auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben, durchlaufen ein massiven sozialen Absturz. Hartz IV ist auch arbeitsmarkpolitisch ein Holzweg. Das Gesetz zwingt Menschen durch die Maxime „Jede Arbeit ist zumutbar“ in den Niedriglohnsektor. Damit subventioniert der Staat ausbeuterische Arbeitgeber, die schlechte Löhne zahlen - etwa 1,3 Millionen Menschen beziehen Hartz IV, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht. Weit über 50 Milliarden Euro hat dieser Kombilohn die Steuerzahler seit 2005 bereits gekostet.
Für die Fraktion DIE LINKE ist Erwerbslosigkeit vor allem auf fehlende Arbeitsplätze zurückzuführen. Hartz IV dagegen stellt Erwerbslose unter den Generalverdacht, nicht arbeiten zu wollen. Diese Sichtweise lehnen wir ab. Wir wollen Hartz IV überwinden und setzen auf die Einführung einer bedarfsdeckenden und sanktionsfreien Mindestsicherung.
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Als Gewerkschafterin ist mir das Thema Mitbestimmung besonders wichtig. Ich kämpfe für die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Betriebsräte müssen endlich das Recht erhalten, in wirtschaftlichen Fragen im Unternehmen effektiv mitzubestimmen. Die Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist in jedem Fall von der Zustimmung des Betriebsrates abhängig zu machen. Die Gründung von Betriebsräten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wie in Filialbetrieben ist gesetzlich zu erleichtern. Und mitbestimmungsfreie Zonen darf sowieso nicht mehr geben!
Neben der betrieblichen Mitbestimmung geht es mir aber überdies auch um die Unternehmensmitbestimmung. Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Aufsichtsrat müssen bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt mitentscheiden können. Insbesondere bei Verlagerungen und Übernahmen, dem Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen und Aktienrückkäufe muss eine Zustimmung zur Pflicht werden. Darüber hinaus sind im Vorfeld weitreichender Entscheidungen für das Unternehmen alle Informationen den Belegschaften vorzulegen und es ist in der gesamten Belegschaft darüber abzustimmen.
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Auch der Arbeitsschutz gehört zu meinem Verantwortungsbereich in der Linksfraktion im Bundestag. Richtig ist, dass die Gesundheit der Beschäftigten in den letzten Jahren immer stärker leidet. Dabei geht es um Depressionen, Angstzustände oder das berüchtigte Burn-Out, welche durch den gestiegenen Druck in der Arbeitswelt massiv zugenommen. Es geht aber auch um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ein Effekt der hohen Arbeitslosigkeit und der Deregulierung des gesetzlichen Arbeitsschutzes ist es, dass in einigen Bereichen die Beschäftigten immer fahrlässiger erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Die Arbeitgeber sparen beim Arbeitsschutz und die Beschäftigten trauen sich nicht, dagegen Einspruch zu erheben – aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren.
Ziel linker Arbeitsschutzpolitik ist es, die Deregulierungen im Arbeitsschutz der letzten Jahre zurückzunehmen und die Beschäftigten auch vor den ernst zunehmenden Gefahren psychischer Belastungen zu sichern.