Forderung der Union nach Zwangsschlichtung ist verfassungswidrig

24.11.2016

„Die Forderung der Union nach Zwangsschlichtung ist eine verfassungswidrige Phantasie und lässt jeden Respektvor der Tarifautonomie missen“, kommentiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Forderungen der CDU/CSU nach einem Gesetz zur Zwangsschlichtung. Krellmann weiter:

„Wer die Tarifbindung ernst nimmt, kann nicht gleichzeitig Zwangsgesetze fordern, die die Beschäftigten in ihren Arbeitskämpfen behindern und zugleich das Grundrecht auf Streik einschränken. Wenn Beschäftigte in zwei Jahren zum 14ten Mal zum Mittel des Streiks greifen müssen, um ihren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, zeigt das eher den Unwillen von Arbeitgebern, sich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einigen zu wollen. Wenn sich die Arbeitgeber anschließend noch über den wirtschaftlichen Schaden bei der Bundesregierung ausheulen, dann ist das grotesk und darf nicht mit weiteren gesetzlichen Streikeinschränkungen belohnt werden. Mit ihrem unsäglichen Tarifeinheitsgesetz hat Frau Nahles den Arbeitgebern schon genug in die Hände gespielt.

DIE LINKE möchte Gewerkschafts- und Betriebsratsrechte stärken, damit diese gegen das ständige Unterlaufen von Tarifverträgen oder die Zerschlagung von Belegschaften vorgehen können, und fordert eine deutliche Ausweitung von Mitbestimmung in Betrieben und eine konsequente Stärkung der Tarifbindung im Sinne der Beschäftigten.“