Erklärung über Freihandel und Arbeit

28.01.2015

Mit einer Unterschriftenliste machte die Initiative aktion./.arbeitsunrecht im vergangenen Jahr auf die Auswirkungen der in Verhandlung stehenden Freihandelsabkommen TTIP und TISA aufmerksam. Es kamen dabei 5493 Unterschriften zusammen - ein Erfolg!

Ich unterstütze diesen Ansatz, und für die geplante Übergabe am 29.01.2015 an die EU Handelskommissarin, Cecilia Malmström, habe ich folgende Erklärung verfasst:

Ich unterstütze ausdrücklich die Intention der Unterschriftenaktion von aktion./. arbeitsunrecht. Die Kritikpunkte betrachte ich als eine realistische Einschätzung, und zwar vor dem Hintergrund der sich in Deutschland und der EU  ausbreitenden Strategien der Gewerkschafts- und Betriebsräteverhinderung. Schon heute sind in Deutschland Strategien der Einschüchterung und Behinderung im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung bestimmbar. Utopisch ist auch die Annahme, dass die Kernarbeitsnormen und die Nebenbestimmung der ILO durch die USA ratifiziert werden.

Kritisch bewerte ich den Umstand der Nichtanerkennung des Streikrechts durch die USA, und es existiert faktisch kein Recht auf Vereinigungsfreiheit. Auch führt das in den USA vorherrschende Prinzip des Close-Job-System zu einem sehr geringen gewerkschaftlichen Organsiationsgrad. So sind in der Privatwirtschaft 6 bis 7 % gewerkschaftlich organsisiert. Die Tarifbindung liegt in der Gesamtwirtschaft bei ca. 13 % und in der Privatwirtschaft bei ca. 7 %. Mit den Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA  werden diese Rechte nicht gestärkt, sondern zunehmend in Frage gestellt.

Etwa in Form der im CETA-Abkommen enthaltenen privaten Schiedsgerichtsbarkeit. Es ist nicht auszuschließen, dass die millionenschwere Dienstleistungsbranche, die die Gewerkschafts- und Betriebsräteverhinderung zum Ziel haben, sich in Deutschland und der EU neue Marktzugänge erschließen. Eine Verschärfung des Mechanismus der privaten Streitschlichtung lehne ich strikt ab! Bis dato ist eine Streitschlichtung über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit nur möglich, wenn Streitparteien jeweils für den Einzelfall zustimmen. Neu dabei ist, dass Staaten, die die Ratifizierung der bilateralen Freihandelsabkommen vollzogen haben, generell verklagt werden können, ohne das es zukünftig ihrer Zustimmung bedarf. Zusammen mit dem neuen Tatbestand, auch erwartete Gewinne Einklagen zu können, wird dies zu einer Ausweitung von Schadensersatzklagen beitragen.

All dies führt zu einem massiven Anstieg an sozialen Kosten, der Zunahme von Arbeitslosigkeit und  einer Absenkung der Binnennachfrage. Durch die bilateralen Freihandelsabkommen werden kaum Arbeitsplätze geschaffen. Diese dienen allein der Absicherung von Investitionen und zukünftiger Gewinne.

Als gewerkschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. fordere ich Sie auf, die gewerkschaftlichen Bedenken Ernst zu nehmen. Ebenso fordere ich den Stop der Verhandlungen in Bezug auf TTIP und TISA.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann

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Weitere Informationen über geplante Freihandelsabkommen sind auf der LAG b&g Nds Homepage einsehbar.

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Hier sind weitere Informationen bezüglich Gegenstrategien zu Betriebsräte-Verhinderung / Betriebsrätemobbing einsehbar. Im Herbst 2014 wurde bspw. der Mannheimer Appell von betroffenen Betriebsräten verabschiedet. Dieser ruft dazu auf, die Forschung zu intensivieren und gemeinsamen Strategien der Gegenwehr weiter zu entwickeln.